Aktuelle Informationen rund um Ihre Energieversorgung

Stand 03.03.2023

Verzögerungen in der Umsetzung der Preisbremsengesetze in den Sparten Strom, Gas und Wärme

Die extremen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. Es ist daher wichtig und auch richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen hat und so die Strom-, Gas- und Wärmekunden im gesamten Bundesgebiet entlastet werden.

Wir, die Stadtwerke Neckarsulm, arbeiten gemeinsam mit unseren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen.  Alle unsere Kunden werden ihre Entlastung bekommen. Dabei müssen wir als Ihr Energieversorger eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachten. Das bringt die Energiewirtschaft und alle IT-Dienstleister an die Grenzen ihrer Kapazitäten. Der Umprogrammierungsaufwand für die einzelnen Energiearten ist erheblich, damit die gesetzlichen Vorgaben entsprechend abgebildet werden können.

Energieversorger in ganz Deutschland müssen derzeit die Abrechnung der Kundentarife ändern und die Kunden darüber informieren. Das geschieht in der Regel per Post, Mitteilungsblätter bzw. über die Homepages. Sollten die Informationen an die Kunden vereinzelt nicht rechtzeitig zugestellt werden oder Informationsschreiben noch nicht alle gesetzlich vorgegebenen Einzeldaten zu den Entlastungsbeträgen enthalten, so heißt das nicht, dass Sie keine Entlastung erhalten werden. Das Wichtigste ist bereits sicher:

Alle Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Neckarsulm werden die ihnen zustehende Entlastung bekommen.
 
Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass die entsprechenden Entlastungen bereits beim Abschlag März vorgenommen werden. Wir bitten hierbei zu beachten, dass die Abschlagsbeträge, die zum 1. März fällig und eingezogen wurden, sich rückwirkend auf den Monat Februar beziehen.

Natürlich möchten wir Ihre Fragen so umfassend wie möglich beantworten. Bitte beachten Sie, dass wir seit diesem Jahr ein stark erhöhtes Kundenanfrageaufkommen haben, welches rund sechsmal höher ist als in den Vorjahren.

Stand 31.01.2023

Seit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine ist die Energieversorgung aufgrund steigender Preise und drohenden Versorgungsengpässen im Winter in den Fokus vieler Bürgerinnen und Bürger gerückt. Die zahlreichen daraus resultierenden neuen Gesetze und Verordnungen wie zum Beispiel Energieeinsparverordnungen und Entlastungsmaßnahmen sorgen für Verwirrung. Wer sich nicht täglich mit dem Thema befasst, verliert hier rasch den Überblick.

Wir möchten Ihnen Hilfestellung leisten und haben nachfolgend wichtige Informationen zu den aktuellen Entlastungsmaßnahmen und Verordnungen für Sie zusammengetragen. Zusätzlich klären wir Sie über die Energiepreisbremse auf und liefern Informationen zu der derzeitigen Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV). Außerdem finden Sie weitere Informationen externer Quellen, wie der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Informationen zur Preisbremse auf Strom, Gas und Wärme

Nach der Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden kommt die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Diese ist im Januar in Kraft getreten und gilt ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar. Antworten auf wichtige Fragen zur Preisbremse auf Strom, Gas und Wärme finden Sie auf unserer dazu eingerichteten Seite.

Informationen zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse

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Wichtiger Hinweis

Sie befürchten trotz der Entlastungsmaßnahmen, Ihre kommende Abschlagszahlung nicht mehr bezahlen zu können? In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Kundenservice unter der Telefonnummer 07132 35-294 auf. Wir bemühen uns, gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung zu finden.

Informationen zur Energieeinsparverordnung

Energiesparen lohnt sich nicht nur finanziell, sondern ist inzwischen auch gesetzlich vorgeschrieben. Seit dem Herbst 2022 sind entsprechende Verordnungen in Kraft. Die „Kurzfristen-Energieversorgungs-Sicherungsmaßnahmen-Verordnung“ – kurz EnSikuMaV – legt fest, welche Maßnahmen im konkreten Fall für bestimmte Zielgruppen wie Eigentümer und Mieter ergriffen werden müssen. Die kurzfristigen Energiesparmaßnahmen sind aktuell bis Februar 2023 befristet. Es ist jedoch bereits eine Verlängerung zum 15. April 2023 vom Kabinett beschlossen worden, welcher der Bundesrat noch zustimmen muss.

Ob Sie von der Verordnung betroffen sind und welche Maßnahmen Sie dann im Detail ergreifen müssen, haben wir auf unserer Seite zur EnSikuMaV für Sie zusammengefasst.

Informationen zur Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV)

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Informationen zur Dezember-Soforthilfe

Als gezielte Entlastungsmaßnahme für die Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung im November 2022 die sogenannte Dezember-Soforthilfe für Gas- und Wärmekunden beschlossen. Damit ist die Abschlagszahlung für Dezember 2022 unter anderem für private Haushalte entfallen. Falls sich im Rahmen Ihrer Abrechnung weitere Fragen zu den Bedingungen der Maßnahme ergeben, finden Sie entsprechende Informationen weiterhin auf unseren Unterseiten zum Thema.

Soforthilfe für Gaskunden

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Soforthilfe für Wärmekunden

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Allgemeine Informationen zur Situation am Energiemarkt